BPOLI KLT: Auch für die Mitfahrt auf der Toilette braucht man ein Ticket

Chemnitz/Zwickau/Reichenbach/V. (ots) - Heute Morgen fuhr ein 29-jähriger marokkanischer Staatsangehöriger mit dem Zug von Chemnitz in Richtung Reichenbach/V. und hatte offensichtlich von vornherein geplant, auf das Lösen eines entsprechenden Tickets zu verzichten. Denn direkt nach dem Einsteigen in Chemnitz begab sich der derzeit in Reichenbach/V. wohnende abgelehnte Asylbewerber auf die Zugtoilette und verließ diese zunächst nicht mehr. Nachdem die Zugbegleiterin schließlich in Zwickau eine Bundespolizeistreife um Unterstützung gebeten hatte und die Toilette öffnete, konnte der Mann weder einen Fahrschein vorweisen noch war er bereit, gegenüber der Kontrolleurin seine Personalien anzugeben. Deshalb führten die Bundespolizisten eine Identitätsfeststellung bei der Person durch und erstatteten Strafanzeige gegen ihn wegen Erschleichen von Leistungen. Zudem erhielt der Beschuldigte die Auflage, sich unverzüglich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden, da das von ihm vorgelegte Identitätspapier - eine sogenannte Duldung - seit knapp drei Wochen zeitlich abgelaufen und damit ungültig ist.

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