(UL) Altheim/Alb – Mit dem Auto in den Graben / Ins Krankenhaus musste ein Frau, nachdem sie am Montag bei Altheim einen Unfall verursachte.

Ulm (ots) - Wie die 60-Jährige später der Polizei schilderte, fuhr sie gegen 9.30 Uhr von Altheim in Richtung Weidenstetten. Unterwegs sei ein Tier auf die Straße gelaufen. Die Frau musste ausweichen. Sie kam mit ihrem Renault erst nach links neben die Fahrbahn. Die 60-Jährige lenkte dagegen und geriet rechts von der Straße in die Böschung. Dort wurde sie schwer verletzt. Der Rettungsdienst brachte die Frau ins Krankenhaus. Den Schaden am Auto schätzt die Polizei auf rund 6.000 Euro.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm, also den Landkreisen Alb-Donau, Biberach, Göppingen, Heidenheim und im Stadtkreis Ulm, registriert die Polizei im Schnitt täglich drei Unfälle mit Wildtieren. Im Frühjahr und im Herbst sind die Straßen für Wild und Autofahrer in dieser Beziehung am gefährlichsten. Das ist Anlass für die Polizei, zu besonderer Aufmerksamkeit zu mahnen. Denn: Je größer das Tier, desto gefährlicher wird der Unfall für die Menschen im Auto. Bei Zusammenstößen mit schwerem Rehwild entstehen meist hohe Sachschäden von Tausenden Euro an den Fahrzeugen. Ein Beleg, dass hohe Kräfte bei den Unfällen wirken. Die Polizei rät, besonders bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Gerade auch auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Und den Sicherheitsabstand einhalten, falls der Vorausfahrende plötzlich bremsen muss. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Warnblinklicht einschalten. Verletzte oder verendete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.

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