20-Jähriger wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg der Ermittlungsrichterin vorgeführt

Sankt Leon-Rot, Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Autobahn 5 bei Sankt Leon-Rot:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde ein 20-jähriger Mann der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ Haftbefehl, setzte diesen jedoch gegen Auflagen wieder außer Vollzug.

Der Heranwachsende steht im dringenden Verdacht, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt bzw. diese abgegeben zu haben.

Der junge Mann war am Dienstagnachmittag als Beifahrer eines Pkws auf der Autobahn 5 bei St. Leon-Rot in Richtung Stuttgart unterwegs, als der Pkw einer Streife des Verkehrskommissariats Walldorf auffiel.

Im Zuge der nun folgenden Verkehrskontrolle nahmen die Beamten massiven Marihuanageruch aus dem Innenraum des Fahrzeugs wahr. In einem Karton fanden die Polizeibeamten dann etwa 500 Gramm Marihuana, welches sie umgehend beschlagnahmten. Der 20-jährige Beifahrer gab an, dass es sich bei den Drogen um "sein" Eigentum handle.

Am Mittwochvormittag wurde der Verdächtige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl erließ, diesen aber gegen Auflagen sofort wieder außer Vollzug setzte.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

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