Kreis Recklinghausen/Bottrop: Hoverboards haben auf der Straße und auf Gehwegen nichts verloren

Recklinghausen (ots) - Sie haben Ähnlichkeit mit einem Skateboard, sind mit einem Elektroantrieb samt Akku ausgestattet und können bis zu 20 km/h schnell fahren. Immer mehr Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene haben ein Hoverboard. Doch was viele nicht wissen: Hoverboards sind im öffentlichen Straßenverkehr - also auf Straßen und Gehwegen - NICHT zugelassen. Das gilt auch für Parkanlagen. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Wer keinen Führerschein hat, macht sich außerdem des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Und: Da es sich rechtlich um ein Kraftfahrzeug (mehr als 6 km/h) handelt, müsste eine Versicherung für das Gefährt abgeschlossen werden. Die Polizei warnt: Hoverboards nur auf dem privaten Grundstück benutzen!

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