Cuxhaven (ots) - Zur weiteren Verbesserung der maritimen Sicherheit haben sich die mit Küstenwachaufgaben betrauten Behörden aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich Großbritannien, den Niederlanden, Belgien und Frankreich zu einer North Sea and Channel Maritime Information Group (NSCMIG) zusammengeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist in dieser Gruppe mit der Bundespolizei See und der Generalzolldirektion vertreten. Anlässlich der offiziellen Eröffnung des maritimen Sicherheitszentrums in Cuxhaven, wurde durch die Leiter der Behörden mit Küstenwachaufgaben eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, die eine zukünftig noch engere Zusammenarbeit ermöglicht. Es werden regelmäßig Konferenzen auf Leitungs- und Arbeitsebene durchgeführt, um u.a. Information bezüglich aktueller nationaler Projekte in Bezug auf die Küstenwachtätigkeit auszutauschen. Weiterhin findet regelmäßig ein behördenübergreifender Informationsaustausch auf Operator-Basis zwischen den Mitgliedsstaaten, mit dem Ziel das eigene Lagebild zu vervollkommnen und ggf. Einsatzmaßnahmen miteinander abzustimmen, statt. Der Austausch von relevanten Informationen zwischen den vier Nachbarstaaten kann zu einer signifikanten Erhöhung der Sicherheit auf See beitragen.
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Matthias Menge
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
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www.bundespolizei.de.