Zittau (ots) - In der Nacht vom 16. auf den 17.02. wurden in der Ortslage Zittau zwei Jugendliche durch Beamte der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz angehalten und kontrolliert. Bei einem der Beiden, einem 18-jährigen Deutschen, wurde im Rucksack ein Springmesser aufgefunden. Springmesser, bei denen die Klinge seitlich herausspringt und einer Klingenlänge bis 8,5 cm sind erlaubt, unterliegen aber einem Führungsverbot in der Öffentlichkeit. Da die Klingenlänge des Messers 10,5 cm betrug, handelt es sich hierbei um eine verbotene Waffe und somit um einen Einziehungsgegenstand. Folglich wurde die Person belehrt und das Springmesser eingezogen. Der junge Mann wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
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