Sattelzug-Fahrer fährt sich in Wohngebiet fest + Verunfallter Wagen fing Feuer

Cuxhaven (ots) - Sattelzug-Fahrer fährt sich in Wohngebiet fest

Am Freitag, um 4:19 Uhr, wurde die Polizeidienststelle in Schiffdorf darüber informiert, dass sich ein 59-jähriger Lkw-Fahrer aus Borken mit seinem 40t-Sattelzug im alten Ortskern der Ortschaft Stotel festgefahren habe und die enge Straße komplett blockiere. Aufgrund geparkter Fahrzeuge der Anwohner war es dem Führer des Sattelschleppergespannes nicht möglich, sein Gespann aus den engen Straßen des alten Ortskerns heraus zu manövrieren. Erst nach Entfernung eines Straßenschildes durch Mitarbeiter des Bauhofes Loxstedt, dem Entfernen der Anwohnerfahrzeuge und mit der Hilfe zufällig anwesender Bauarbeiter, welche das Heck des Sattelaufliegers mit einem Teleskoplader um zwei enge Kurven hievten, war es dem Gespannführer möglich, sein Gespann aus dem Wohngebiet zu fahren. Auf Nachfrage, weshalb der Fahrzeugführer sein Gespann in das Wohngebiet steuerte gab dieser an, bedingungslos der Route seines Navigationsgerätes gefolgt zu sein. Der Fahrzeugführer war in Cuxhaven gestartet und wollte über die A 27 in Richtung Bremen fahren.

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Verunfallter Wagen fing Feuer

Am Freitag gegen 9:40 Uhr befuhr ein 66-jähriger Odisheimer mit seinem Pkw die Bundesautobahn 27 in Fahrtrichtung Süden. Beim Befahren der A 27 geriet er vermutlich aus Unachtsamkeit mit seinem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab. Beim Versuch, das Fahrzeug zurück auf die Fahrbahn zu lenken, geriet dies ins Schleudern und prallte frontal gegen die Mittelschutzplanke. Das Fahrzeug blieb zwischen dem Überhol- und Hauptfahrstreifen stehen und fing im Motorraum Feuer. Dieses konnte durch beherzte Ersthelfer rasch gelöscht werden. Die A 27 musste in Fahrtrichtung Süden für wenige Minuten gesperrt werden. Das verunfallte Fahrzeug konnte dann durch die eingesetzten Beamten auf den Seitenstreifen geschoben werden. Der Fahrzeugführer wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Am Fahrzeug sowie an der Mittelschutzplanke entstand ein Schaden in Höhe von insgesamt circa 4.000 Euro.

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