Tatverdächtiger zur vorgetäuschten Anschlagsandrohung am Passauer Unigelände rasch ermittelt

Tatverdächtiger zur vorgetäuschten Anschlagsandrohung am Passauer Unigelände rasch ermittelt PASSAU. Wie berichtet, wurde vergangenen Freitag (10.02.17) telefonisch beim Passauer Klinikum ein Anschlagsfall am unweit entfernten Unigelände mitgeteilt. Angeblich seien dort mehrere Verletzte mit Stichverletzungen zu beklagen, die in Kürze im Klinikum eingeliefert werden sollten. Die Mitteilung stellte sich kurzerhand als vorgetäuscht dar. Dennoch liefen unverzüglich sowohl polizeilich, als auch seitens des Klinikums umfangreiche Alarmierungen und Maßnahmen an. Heute konnte ein 16-jähriger Schüler aus dem östlichen Unterallgäu als Tatverdächtiger ermittelt werden. Er legte bereits ein Geständnis ohne Benennung eines Tatmotives ab.
Weitere Links Anonyme Anruferin meldet „Anschlag“ und löst dadurch Großeinsatz aus – Fazit: Fehlalarm – Ermittlungen laufen »

Auf Hochtouren ermittelten Staatsanwaltschaft Passau und Kripo Passau seitdem mit technischer Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamt an dem Fall. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau wurde durch das Amtsgericht Passau ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss erwirkt und heute im Laufe des Tages durch die Kripo Memmingen vollzogen.

Im Rahmen dieser Maßnahme heute konnten diverse Beweismittel sichergestellt werden.
Ein 16-jähriger Schüler aus dem östlichen Unterallgäu gilt als Tatverdächtig. Er hat bezüglich des Anrufes ein Geständnis abgelegt. Zum Motiv seines Handelns äußerte er sich bislang nicht. Er ist in der Vergangenheit bereits in ähnlicher Form kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten.

Bezüglich der in der Erstpressemeldung genannten „Anruferin“, die durch die Zeugen auch so zu Protokoll gegeben wurde, kann ausgeführt werden, dass vermutlich die jugendliche Stimme des Tatverdächtigen zu dieser anfänglichen Feststellung geführt hat.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen, insbesondere auch hinsichtlich des Tatmotives, dauern nach wie vor an. Durch den Einsatz entstanden Gesamtkosten im unteren fünfstelligen Eurobereich. Ob diese Polizeikosten wiederum der Verursacher zu tragen hat, wird eingehend geprüft.

Ein Ermittlungsverfahren u. a. wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen wurde in die Wege geleitet.

Medien-Kontakt: Pol.-Präs. Ndby., Presse-Team/ Social Media Team, Michael Emmer, PHK, 0173/8559245 bzw. 09421/868-1020
Veröffentlicht am 17.02.2017, 14.30 Uhr
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