Reitzenhain/Chemnitz (ots) - Am letzten Wochenende (18.02.-19.02.2017) stellten Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz insgesamt 16 Fahndungstreffer fest. Neben 10 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung und 4 zur polizeilichen Beobachtungen wurden zwei Haftbefehle vollstreckt.
>Zum einen kontrollierten Beamte am Samstag gegen 01:10 Uhr im Rahmen der Binnengrenzfahndung an der B 174 Ortsausgang Reitzenhain einen 50-jährigen Tschechen. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass der Tscheche zur Festnahme auf Grund eines Vollstreckungshaftbefehles der Staatsanwaltschaft Hof ausgeschrieben war. Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hatte er noch eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro plus 67,50 Euro Kosten für das Verfahren oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbüßen. Da der Tscheche das Geld vor Ort nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA Zwickau eingeliefert. Die Kontrolle ergab außerdem, dass der 50 Jährige noch immer nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Somit wurde gegen ihn noch eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Am Sonntag gegen 14:50 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Hauptbahnhof in Chemnitz eine 30-jährige Deutsche. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellten die Beamten fest, dass gegen diese ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz vorlag. Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde die 30-jährige zu einer Geldstrafe von 300 EUR plus 70 EUR Verfahrenskosten verurteilt. Da das Geld beigebracht werden konnte, blieb die Deutsche auf freien Fuß.
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