Hoverboard-Fahrer auf Gehweg in Varel unterwegs – Polizei weist daraufhin, dass das Fahren mit den Boards im öffentlichen Verkehrsraum verboten ist

Wilhelmshaven (ots) - varel. Am Sonntagabend, 19.02.2017, befuhr ein 16-Jähriger gegen 22.55 Uhr mit einem Hoverboard oder auch Self-Balance-Board den Gehweg an der Oldenburger Straße.

Das Board mit zwei parallel verlaufenden Rädern hat eine Standfläche mit Gleichgewichtsstabilisierungssystem und wird über einen Elektromotor durch Gewichtsverlagerung gesteuert.

Die Polizei erläutert, dass solch ein Fahrzeug eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h erreichen kann und daher als Kraftfahrzeug unter die Regelung der Fahrzeugzulassungsverordnung fällt. Das Fahrzeug muss daher zugelassen und versichert werden. Außerdem wäre die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr fahrerlaubnispflichtig. Aufgrund der Bauart dieser Geräte wird für sie in Deutschland keine Betriebserlaubnis erteilt.

Da der Jugendliche nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, das Fahrzeug nicht versichert und ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurde, leiteten die Beamten gegen den 16-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Inbetriebsetzung eines nicht zugelassenen Fahrzeugs ein.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Fahren mit den beschriebenen Boards im öffentlichen Verkehrsraum verboten ist. Sie dürfen in Deutschland nur auf privatem Gelände benutzt werden.

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