Goslar (ots) - Clausthal-Zellerfeld - Durch den Ladendetektiv des Warenhauses Marktkauf wurde ein 23-jähriger, exmatrikulierter Student dabei beobachtet, wie dieser Waren aus Verpackungen entnahm, die Verpackungen zurück in die Regale stellte und die Waren in den eigenen Taschen verstaute. Beim Versuch den Supermarkt zu verlassen, wurde der Täter durch den Ladendetektiv auf frischer Tat gestellt. Als es im Anschluss zur Auseinandersetzung mit dem aggressiven Ladendieb kam, sah sich die Marktleitung gezwungen umgehend die Polizei zu verständigen.
Bei der anschließenden Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei konnten in dem mitgeführten Rucksack des Täters Ausweisdokumente aufgefunden werden, die mit seinen vorher mündlich gemachten Angaben nicht übereinstimmten. Offensichtlich hatte sich der Ladendieb der Personalien seines Bruders bemüht, um seine eigene Identität zu verschleiern.
Zudem stellte sich heraus, dass gegen den bereits vorbestraften Täter ein Haftbefehl vorlag. Allein der Hilfsbereitschaft einer Freundin war es zu verdanken, dass dem Ladendieb eine Inhaftierung erspart blieb. Sie zahlte den haftbefreienden Betrag an die Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Zu allem Überfluss gab der junge Mann an, aus Bequemlichkeitsgründen mit dem Auto zum Supermarkt gefahren zu sein. Inhaber eines Führerscheins sei er allerdings nicht. Der junge Mann hat sich nun aufgrund des Ladendiebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Falschangabe seiner Personalien rechtlich zu verantworten.
Huth, PK
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