Ulm (ots) - Beamte des örtlichen Polizeipostens kamen dem Trio durch umfangreiche Ermittlungen auf die Spur. Die 15- und 16-Jährigen werden jetzt wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung angezeigt. Die Beamten konnten ihnen elf Taten nachweisen. Der durch die Farbsprühereien angerichtete Sachschaden summiert sich auf ca. 10.000 Euro.
Illegale Graffities sind strafbar und können weitreichende Folgen haben. Informationen hierzu können Sie im Facebook-Auftritt der Ulmer Polizei nachlesen:
Uwe Krause, Pressestelle, Telefon: 0731 188 1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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