Goslar (ots) - Betrugstaten gibt es in mannigfaltigen Erscheinungsformen. Die Begehungsweisen der Täter sind oft sehr raffiniert und ihr Vorgehen verursacht häufig beträchtliche finanzielle Schäden.
Stellen Sie sich beispielsweise vor: Sie haben Ihre Immobilie in einer Zeitung oder in einem Immobilienportal schon über einen längeren Zeitraum inseriert. Ein Interessent ruft an. Er will das Objekt nach Besichtigung kaufen, schnell, zum ausgeschriebenen Preis, ohne Verhandlungen. Er klingt freundlich und seriös. Ungewöhnlich, aber besser kann es ja nicht laufen. Dass so möglicherweise ein Betrug seinen Anfang nimmt, daran denkt der arglose Verkäufer zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Am Donnerstag, 16.02.2017, hat solch eine Straftat ihren Abschluss erfahren, bei dem ein älteres Ehepaar aus Bad Harzburg um die vereinbarte Maklerprovision in Höhe von 35.000 EUR betrogen wurde.
Sie hatten ihre im Oberharz befindlichen Immobilien über entsprechende Anzeigen, u.a. bei Immobilienscout24, bereits einige Monate zum Kauf angeboten.
Daraufhin meldete sich im November vergangenen Jahres ein angeblich französischer Makler bei ihnen, verabredete einen Besichtigungstermin und reiste dazu angeblich mit dem Flugzeug nach Hannover und anschließend mit einem Taxi an.
Der Mann, der mit ca. 40-50 Jahre alt, ca. 170 cm groß, schlanke Gestalt, 3-Tage-Bart, grau-melierte Haare, normale Bekleidung, u.a. ein beigefarbener Trenchcoat, beschrieben werden konnte, machte einen vertrauenswürdigen Eindruck, sprach sowohl Französisch als auch Deutsch ohne Akzent und betonte fortlaufend, jüdischer Abstammung zu sein.
Nach dem Besichtigungstermin, bei dem er sich alles fachmännisch und genau ansah, brachte ihn das Ehepaar zum Bahnhof nach Bad Harzburg, von wo er seine Rückreise antreten wollte.
Danach tat sich ein paar Wochen lang zunächst nichts, bis er sich nach einigen Telefonaten, bei denen regelmäßig eine Telefonnummer mit französischer Landesvorwahl auftauchte, meldete und mitteilte, er wolle beide Immobilien für einen Kunden zum angegebenen Preis erwerben.
Das Ehepaar beauftragte einen ortsansässigen Notar mit der Anfertigung eines entsprechenden Kaufvertrages, der in Fotokopie auch dem vermeintlichen Käufer zugesandt wurde.
Schließlich vereinte der Makler mit ihnen für den Donnerstag ein Treffen in Hannover, bei dem nicht nur die Maklergebühr, sondern bereits auch ein Teil des Kaufpreises übergeben werden sollte.
Die Beteiligten trafen sich vor dem Hauptbahnhof in Hannover und ging von dort aus in eine nahegelegenes Café, wo man sich im Außenbereich an einen Tisch setzte.
Nachdem der angebliche Makler zweimal telefoniert, dabei den Tisch kurz verlassen hatte und hin- und hergegangen war, tauchte plötzlich ein Pkw auf.
Er forderte daraufhin die Maklerprovision, angeblich um es zu zählen.
Doch dazu kam es nicht, nach Übergabe des Betrages rannte er stattdessen zu diesem Pkw und stieg ein, woraufhin sich das Fahrzeug sehr schnell in unbekannte Richtung entfernte.
Die Polizei warnt:
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn ein Käufer bereitwillig auf den von Ihnen veranschlagten Kaufpreis eingeht, ohne zu verhandeln.
Seien Sie insbesondere misstrauisch, wenn die Kaufzusage insbesondere ohne vorherige Besichtigung des Kaufobjektes erfolgt.
Der vermeintliche Interessent will nicht handeln, sondern akzeptiert ihren Preis sofort (oder bietet noch mehr).
Sie erfahren keine feste Adresse des vermeintlichen Interessenten, nur Handynummern (Prepaid-Karten) und E-Mail-Adressen. Stellen Sie auf jeden Fall die Personalien Ihrer Geschäftspartner fest. Geben Sie sich nicht mit einer (ausländischen) Handynummer zufrieden.
Lassen Sie sich stets Ausweisdokumente Ihres Geschäftspartners zeigen und notieren Sie die Daten.
Überprüfen Sie, wer Ihr Geschäftspartner ist und wer dahinter steht. Gibt es die Firma?
Lassen Sie sich von dem scheinbar seriösen Aussehen und Auftreten der Täter nicht beeindrucken.
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Bei unseriösen Angeboten steht nur der Täter unter Zeitdruck.
Werten Sie es als eindeutigen Hinweis auf betrügerische Absichten, wenn schon dem eigentlichen Verkauf Zahlungen vorausgehen sollen.
Höchste Alarmstufe besteht, wenn die Geschäftsabwicklung im Ausland stattfinden soll (Sprachprobleme, Gerichtsstand, Anzeigenerstattung).
Erstatten Sie eine Anzeige, selbst wenn Sie nur einen solchen Kontakt hatten, ohne bereits geschädigt zu sein, oder setzen Sie sich bei einem möglichen Betrugsverdacht umgehend mit der Polizei in Verbindung.
Siemers, KOK
Polizeiinspektion Goslar
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