BAB 30 / Bad Bentheim (ots) - Die Bundespolizei hat in der Nacht von Sonntag auf Montag den Haftbefehl gegen einen 32-Jährigen vollstreckt. Die Bezahlung der Geldstrafe durch eine Bekannte bewahrte den Mann vor einem drohenden Freiheitsentzug.
Der Mann war gegen Mitternacht als Fahrgast in einem Fernreisebus aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung wurde der Bus von den Bundespolizisten auf dem Parkplatz "Waldseite Süd" angehalten und überprüft.
Die fahndungsmäßige Kontrolle der Personalien des 32-Jährigen ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vorlag. Der Mann war im Oktober 2015 wegen Beleidigung verurteilt worden und hatte daraus noch eine offene Geldstrafe von 260,- Euro zu begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 26 Tagen anzutreten.
Da sein Aufenthaltsort unbekannt war und der Mann weder die Geldstrafe bezahlt noch die Haftstrafe angetreten hatte, wurde er seit August 2016 per Haftbefehl gesucht.
Der 32-Jährige konnte den geforderten Geldbetrag nicht selbst aufbringen. Eine Bekannte bezahlte allerdings noch in der Nacht die offene Geldstrafe und die Verfahrenskosten von 73,50 Euro bei der Polizei in Leipzig und konnte damit die drohende Freiheitsstrafe für ihren Freund noch abwenden.
Zusätzlich interessierte sich die Staatsanwaltschaft wegen Computerbetruges und Körperverletzung für den Aufenthaltsort des 32-Jährigen. Der Justizbehörde konnte nun eine Postanschrift übermittelt werden.
Ralf Löning
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