Reutlingen (ots) - Zahlreiche Beanstandungen bei Reisebuskontrollen - teilweise unverantwortliche Mängel
Landkreise Reutlingen/Esslingen/Tübingen
Im Rahmen von mehreren Kontrollen von Reisebussen, die die Verkehrspolizei in den vergangenen Tagen durchgeführt hat, sind zahlreiche Verstöße festgestellt worden.
In Neuhausen auf den Fildern wurden am Sonntag am Rande des Fasnetsumzugs zwei Reisebusse kontrolliert. Beide mussten aus dem Verkehr gezogen werden. Bei einem Bus aus dem Enzkreis war ein Reifen abgefahren, der Fahrer hatte außerdem die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Auch der Fahrer eines zweiten Busses aus dem Landkreis Böblingen musste für einen Ersatzbus sorgen, nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Bus wegen gravierender, technischer Mängel nicht verkehrssicher war. Unter anderem war eine Vorderbremse nahezu unwirksam, das Fahrzeug verlor Öl, außerdem waren der Tacho und teilweise auch die Sicherheitsgurte defekt.
Bei der Kontrolle von insgesamt 15 Reisebussen anlässlich des Faschingsumzugs in Trochtelfingen wurden am Montag insgesamt elf Fahrzeuge beanstandet, die meisten davon, weil die Fahrer gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatten. Sofort aus dem Verkehr gezogen wurde aber ein Reisebus, mit dem eine Narrengruppe aus dem Zollernalbkreis unterwegs war und vermutlich angenommen hatte, in einem sicheren Bus zu sitzen. Tatsächlich war aber die Lenkung ausgeschlagen, der Rahmen war an über zehn Stellen massiv durchgerostet. Außerdem verlor das Fahrzeug Diesel in einem Ausmaß, dass der Kraftstoff mit Ölbinder abgestreut werden musste. Neben anderen Ausrüstungs- und Beleuchtungsmängeln waren etliche Sicherheitsgurte funktionslos. Als ein anderer Fahrer mit einem Ersatzbus eintraf, musste auch dieser wegen nicht eingehaltener Lenk- und Ruhezeiten beanstandet werden.
Am Dienstag beanstandete die Verkehrspolizei vier von sieben kontrollierten Reisebussen, die Narrengruppen zum Umzug nach Rottenburg-Ergenzingen gebracht hatten. Bei einem Fahrer wurden beispielsweise Schichtzeiten bis zu 18 Stunden festgestellt. Zwei Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt, weil Fahrerkarte, lückenlose Nachweise über die Vortage, notwendige Genehmigungen, in einem Fall auch Führerschein und Zulassung nicht vorzuweisen waren und auch auf die Schnelle nicht beigebracht werden konnten. (ak)
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