Weischlitz/Plauen (ots) - Erst eine drohende Erzwingungshaft bewegte einen 41-jährigen Mann und eine 31-jährige Frau gestern dazu, ein verhängtes Bußgeld endlich zu bezahlen. Bundespolizisten hatten am Nachmittag einen Mazedonier auf dem Parkplatz Großzöbern an der BAB 72 kontrolliert und dabei den bestehenden Haftbefehl festgestellt. Vor Ort bezahlte er die festgesetzte Geldbuße in Höhe von 100 Euro sowie die inzwischen entstandenen Verfahrenskosten von 66,13 Euro und konnte danach seine Reise fortsetzen. Wäre er dazu nicht in der Lage gewesen, hätten ihn die Beamten für vier Tage in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Bereits am Vormittag hatte eine Streife der gemeinsamen Fahndungsgruppe von Bundes- und Landespolizei in Plauen einen Pkw Suzuki kontrolliert und dabei festgestellt, dass gegen die Fahrerin wegen einer nicht bezahlten Geldbuße ebenfalls ein Erzwingungshaftbefehl besteht. Die Höhe belief sich auf lediglich 10 Euro, welche die Vogtländerin vor Ort entrichtete und damit vermied, für einen Tag in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert zu werden. In diesem Fall übersteigen die bislang angefallenen Verfahrenskosten von 72 Euro den eigentlichen Bußgeldbetrag jedoch deutlich.
Eckhard Fiedler
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