Innenminister Caffier: FAG-Gutachten ist eine solide und inhaltlich fundierte Basis für die politische Meinungsbildung

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Schwerin (ots) - Die Landesregierung hatte zur Novellierung des bestehenden Finanzausgleichssystems mit den kommunalen Landesverbänden eine umfangreiche Begutachtung des bestehenden Kommunalen Finanzausgleichs vereinbart. Ziel war es, ein ausreichend belastbares Bild zu bekommen, um wirklich beurteilen zu können, ob und wie die Strukturen des Finanzausgleichs überarbeitet werden müssen.

Nach einer Ausschreibung und gemeinsamen Auswahl des Gutachters mit den kommunalen Landesverbänden beauftragte das Innenministerium im Juli 2014 darauf hin Prof. Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig, ein finanzwissenschaftliches Gutachten zum vertikalen und horizontalen Finanzausgleich in unserem Land zu erstellen. Nach intensiver Begutachtung wurde heute an Innenminister Lorenz Caffier ein über 400 Seiten starkes Gutachten übergeben.

"Wir haben uns für dieses Gutachten gemeinsam mit den Kommunen entschieden, wir haben die Fertigstellung im Dialog mit den Kommunen begleitet und wir werden auch die Ergebnisse gemeinsam mit den Kommunen intensiv auswerten", betonte Minister Caffier. "Das Gutachten ist eine solide und inhaltlich fundierte Basis für eine sachliche Diskussion und die politische Meinungsbildung. Es dient uns sozusagen als Bausatz, für dessen Montage, um in der Bildsprache zu bleiben, es mehr als eine Möglichkeit gibt. Wenn man in einem komplexen System wie dem Kommunalen Finanzausgleich Änderungen vornimmt, gibt es Umverteilungseffekte, die je nach Betroffenheit unterschiedliche Reaktionen hervorrufen. Aus den im Gutachten aufgezeigten möglichen Ansätzen wird die Landesregierung auch weiterhin im Dialog Handlungsvorschläge erarbeiten. Am Ende wird der Landtag entscheiden, wie eine auskömmliche und möglichst aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen künftig gestaltet wird."

Die Erstellung des Gutachtes erfolgte im Rahmen eines kommunikativen Prozesses, begleitet von einem Lenkungsausschuss, dem je zwei Mitglieder des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern e.V., die Präsidentin des Landesrechnungshofes sowie die Staatssekretäre des Finanz- und Innenministeriums angehörten.

Die Begleitung des Prozesses durch einen Lenkungsausschuss sowie die Einbeziehung weiterer kommunaler Vertreter in den Gesamtprozess der Gutachtenerstellung hat sich bewährt. Die kommunalen Vertreter haben in diesem Rahmen insbesondere auf spezifische Besonderheiten der Kommunen hinweisen können, so dass die Gutachter diese Hinweise frühzeitig im Prozess der weiteren Analysen berücksichtigen konnten.

Wesentliche Ergebnisse / Empfehlungen der Gutachter:

Vertikale Finanzverteilung

- Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz hat sich aus Sicht der Gutachter grundsätzlich bewährt.
- Die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen waren in den vergangenen Jahren von Haushaltsüberschüssen geprägt mit einem Schuldenabbau auf beiden Ebenen. Gleichwohl gestaltet sich die Haushaltslage im Vergleich der Kommunen untereinander sehr unterschiedlich.
- Für die Frage, wieviel Geld das Land den Kommunen in ihrer Gesamtheit zur Verfügung stellt, zeigt das Gutachten mehrere Möglichkeiten auf, die politisch abzuwägen sind.

Horizontaler Finanzausgleich

- Die zweckgerichteten Zuweisungen (sog. Vorwegabzüge) könnten nach Auffassung der Gutachter aufgelöst und als Zuweisung in die Schlüsselmasse überführt werden
- Bei der Verteilung der Schlüsselmasse empfehlen die Gutachter statt des bisherigen Säulensystems die Einführung eines Zwei-Ebenen-Modells (Erläuterung: Bisher werden die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin sowie die vier großen kreisangehörigen Städte Wismar, Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg als eigene Säule im System der Schlüsselzuweisungen des Landes geführt. Dies sollte beendet und ein so genanntes Zwei-Ebenen-Modell eingeführt werden, d.h. eine Ebene für Gemeindeaufgaben, aus der alle Gemeinden und Städte ihre Schlüsselzuweisung für Gemeindeaufgaben erhalten und eine Ebene für Kreisaufgaben, aus der die Landkreise und kreisfreien Städte für ihre Kreisaufgaben die Zuweisungen bekommen.)
- Für die Verteilung der Schlüsselmasse sind neben Einwohnerzahl und Steuerkraft weitere Bedarfe bedeutsam. Nach Auffassung der Gutachter könnte ein Bedarfsansatz für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren für die Städte und Gemeinden eingeführt werden, in denen deren Anteil im Vergleich zu den übrigen Einwohnern überdurchschnittlich hoch ist.
- Weiter könnte aus Gutachtersicht ein Bedarfsansatz für Zentrale Orte eingeführt werden. - Für die Landkreise und kreisfreien Städte könnte ein Soziallastenansatz eingeführt werden, der den Mehrbedarf bei steigender Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II berücksichtigt.
- Der Ausgleich fehlender Steuerkraft könnte wie bisher zu 60% erfolgen.
- Für die finanzschwächsten Kommunen könnte zusätzlich eine relative Mindestausstattung eingeführt werden (Kommunen mit einer unterdurchschnittlichen Finanzkraft könnten auf diese Weise einen Ausgleich erhalten).

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de