Mofafahrer ohne gültige Versicherungskennzeichen unterwegs / Polizei weist auf Umstellungstermin zum 1. März hin

Kreis Olpe (ots) - Am Samstag fielen der Polizei gleich vier Mofa- bzw. Rollerfahrer auf, deren Versicherungskennzeichen abgelaufen waren. Ein Fahrer eines Kleinkraftrads wurde auf der Hundemstraße in Altenhundem angehalten, ein Rollerfahrer auf der Kilianstraße in Rönkhausen und gleich zwei Rollerfahrer auf der Hauptstraße in Heggen. Alle hatten ihre Fahrzeuge noch nicht mit den neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet. Gegen die vier Zweiradfahrer wurden Strafverfahren wegen der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Die Polizei nimmt diese Fälle zum Anlass, Zweiradfahrer auf das Ablaufen ihres Versicherungsschutzes zum 28. Februar hinzuweisen. Wer sich noch kein neues Versicherungskennzeichen besorgt hat, sollte dies umgehend tun. Denn sonst macht man sich eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafbar. Als Folge ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich. Darüber hinaus wären die Fahrzeugführer im Falle eines Unfalls nicht versichert und müssten einen entstandenen Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für eine gültige Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter eines Mofas, Mopeds oder Rollers Pflicht, wenn sie ein Motorvolumen von maximal 50 Kubikzentimeter besitzen und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer nicht überschreiten. Das Kennzeichen ist für maximal ein Jahr gültig und mit Stichtag 1. März zu erneuern. Die Schriftfarbe auf den Kennzeichen wechselt von Jahr zu Jahr. Daher fallen der Polizei Verstöße gegen die Versicherungspflicht auch schnell auf. Die neuen, seit 1. März gültigen Nummernschilder tragen die Farbe Schwarz und lösen die bis dato gültigen grünen Kennzeichen ab.

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