Ulm (ots) - Ein Zeuge hatte der Polizei am Nachmittag den richtigen Hinweis gegeben. Der Jugendliche saß gegen 15.30 Uhr im Auto seines Vaters in der Münsinger Straße. Dort parkte der Wagen, während der Vater beim Einkauf war. Ein Mazda fuhr rückwärts aus der Parklücke und rammte den VW, in dem der Zeuge wartete. Als der Jugendliche sah, dass der Mazda-Fahrer sich nicht um den Unfall kümmert, zückte er sein Telefon. Damit fotografierte er den Mazda. So hatte er das Kennzeichen festgehalten. Mit diesem Hinweis war es der Polizei ein Leichtes, den Fahrer zu ermitteln. Der 76-Jährige sieht jetzt einer Strafanzeige entgegen.
Die Polizei mahnt: Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wer mit seinem Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder die Polizei verständigen. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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