Trickdiebe nicht mehr mit Pkw unterwegs

Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld / Mitte - Eine Streifenwagenbesatzung und Polizeibeamte der Stadtwache stoppten am Mittwoch, 08. März 2017, Trickdiebe, die mit einem Pkw ohne Zulassung unterwegs waren und zuvor bei zwei Taten Bargeld und ein Handy erbeuteten.

An der Eckendorfer Straße tauchte gegen 11:50 Uhr eine Frau in einem Geschäft für Land- und Gartentechnik, gegenüber der Einmündung der Straße Heeper Fichten, auf. Zur Bezahlung ihrer beiden ausgewählten Artikel legte sie einen 200-Euro-Schein auf die Kassentheke. Der 51-jährige Angestellte händigte Wechselgeld und Kassenbeleg aus. Plötzlich verlangte die Frau ihren 200-Euro-Schein zurück und verließ schnell das Geschäft. Der Mitarbeiter bemerkte, dass die vermeintliche Kundin bei der Rückgabe des Wechselgeldes 150 Euro zurückbehielt.

Gegen 12:45 Uhr hielten Polizisten einen Pkw Ford Focus aus Stade an, der auf dem Niederwall in Richtung Jahnplatz fuhr. Weil der Ford nicht versichert war und eine Beifahrerin als Tatverdächtige für den Wechselbetrug an der Eckendorfer Straße in Frage kam, wurden der Fahrer und die drei Beifahrerinnen aus Hamburg auf der Stadtwache kontrolliert.

Zeitgleich kam ein 62-jähriger Bielefelder, dem eine Beifahrerin des Ford gegen 12:40 Uhr sein Mobiltelefon gestohlen hatte, auf die Wache. Die 23-Jährige erschien in einem Friseurgeschäft am Niederwall und ließ während eines Gesprächs einen 200-Euro-Schein fallen. Nachdem der 62-Jährige den Schein aufhob und übergab, verließ die junge Frau das Geschäft. Sie verschwand mit einem Samsung S7. Dieses Handy versuchte die 23-Jährige, bei der Polizeikontrolle zu verstecken.

Die 23-Jährige gestand beide Taten und händigte das Geld und das Mobiltelefon aus. Für den Ford Focus bestand keine Haftpflichtversicherung. Damit war zeitgleich die Zulassung des Pkw erloschen. Die Polizisten beauftragten einen Abschleppdienst mit dem Abtransport des Fahrzeugs. Der 44-jährige Fahrer erhielt eine Verkehrs-Strafanzeige wegen des Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die vier Personen mussten den Heimweg zu Fuß antreten.

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