Ulm (ots) - Der 18-Jährige fuhr gegen 20.40 Uhr in der Buchauer Straße in Richtung Stafflangen. In der Kurve am Ortsausgang von Mittelbiberach geriet sein Auto aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit ins Schleudern. Der VW Passat prallte gegen die gegenüberliegende Leitplanke. Obwohl an dieser und an dem Pkw Sachschaden in Höhe von einigen tausend Euro entstanden war, fuhr der 18-Jährige einfach weg. Er konnte ermittelt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte die Polizei den Führerschein des Fahranfängers.
Die Polizei mahnt:
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat. Wer mit seinem Auto einen Schaden verursacht, muss auf den Geschädigten warten. Oder die Polizei verständigen. Sonst drohen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und der Führerscheinentzug. Wenn die Polizei zum Unfall kommt, ist dagegen meist nur ein geringes Bußgeld fällig.
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