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Offenbach (ots) - Bereich Offenbach
Polizeipräsidium Südosthessen bezieht Stellung zur Pressemeldung der GdP - Offenbach
(hf) Aufgrund einer Pressemeldung der GdP zur Unterbringungssituation der Polizei in Offenbach (befindet sich als PDF-Datei in der Anlage) erhielten wir heute mehrere Anfragen der Medien zu einer Stellungnahme, die wir hiermit (angelehnt an die Gliederung der GdP-Meldung) veröffentlichen:
Allgemein:
Bekanntlich plant das Land Hessen den Neubau eines Präsidialgebäudes für das PP SOH. In diesem sollen nach Fertigstellung alle in Offenbach angesiedelten Organisationseinheiten untergebracht werden. Die derzeit genutzten Liegenschaften würden damit frei werden.
Davon unabhängig werden jedoch erforderliche Erhaltungsmaßnahmen an den bestehenden Gebäuden vorgenommen, um deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Dass diese Gebäude ob ihres Alters nicht den modernsten Anforderungen an Büros genügen, versteht sich von alleine. Erkannte gravierende Mängel werden allerdings behoben, so dass ein Mindeststandard stets gehalten wird. Dies ist auch dem Schreiben der GdP so zu entnehmen.
Zum Gebäude Präsidium:
Tatsächlich stammt der Bau aus den fünfziger Jahren und wurde in den siebziger Jahren für die damaligen Ansprüche der Polizei ertüchtigt. Durch sich ändernde Kommunikations - und Bürotechnik sowie durch Umorganisationen innerhalb der Polizei entspricht der Zuschnitt nicht mehr in allen Belangen den heutigen Ansprüchen. Notwendige Sanierungsarbeiten werden nach wie vor durchgeführt, so dass die Funktionsfähigkeit gegeben ist. Die benannten Risse sind bekannt und werden regelmäßig fachmännisch bewertet. Dort, wo Mängel zu beseitigen sind, werden diese behoben. So erfolgte in 2016 eine Fassadensicherung (Abnahme von Fassadenplatten und Aufbringen eines Witterungsschutzes) am Gebäude, sodass kein Schaden davon ausgehen kann.
Zum 2. Revier: Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Anmietung. Tatsächlich stammen Teile des Baus aus dem frühen 20ten Jahrhundert. Durch sich ändernde Kommunikations - und Bürotechnik sowie durch Umorganisationen innerhalb der Polizei entspricht der Zuschnitt nicht mehr in allen Belangen den heutigen Ansprüchen. Notwendige Sanierungsarbeiten werden nach wie vor durchgeführt, so dass die Funktionsfähigkeit gegeben ist. Die benannten Probleme mit Feuchtigkeit im Keller des Kommissariat K35 sind bekannt. Durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) wurden fachlich fundierte Raumluftuntersuchungen und deren Bewertung durch ein akkreditiertes Untersuchungslabor in verschiedenen Räumen des Gebäudes veranlasst. Nach Vorlage der Ergebnisse werden ggfs. erforderliche Maßnahmen in die Wege geleitet. Dort, wo Mängel zu beseitigen sind, sind diese von dem Eigentümer des Gebäudes zu beheben.
Zum Fazit:
Es ist richtig, dass die derzeit in Offenbach durch die Polizei genutzten Gebäude an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen sind - daher ist ein Neubau in Planung. Bis zur Fertigstellung des neuen Präsidiums werden die genutzten Liegenschaften in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten. Derzeit erfolgt eine Prüfung, ob im Bereich Offenbach weitere Liegenschaften angemietet werden können, um mehr benötigten Raum für die in Offenbach ansässigen Mitarbeiter zu schaffen und dem zu erwartenden Personalzuwachs zu begegnen. In alle Prozesse eingebunden wurden in vertrauensvoller Zusammenarbeit der Personalrat sowie der Arbeitsschutz, dessen Empfehlungen beachtet wurden.
Fragen der Wirtschaftlichkeit sind von den jeweiligen Gebäudeeigentümern zu beantworten, das PP SOH ist lediglich Nutzer der Liegenschaften. Für die Umsetzung von Bau- oder Sanierungsmaßnahmen an dem Objekt Geleitstraße ist der LBIH (Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen) zuständig. Bei den übrigen Gebäuden handelt es sich um Anmietungen von Dritten, die in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümer stehen.
Offenbach, 15.03.2017, Pressestelle, Henry Faltin
Polizeipräsidium Südosthessen
Geleitsstraße 124, 63067 Offenbach
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