Personenunfall / Frau von Zug erfasst

Dissen am Teutoburger Wald / OT Erpen (ots) - Mittwochabend kam es in Dissen am Teutoburger Wald auf den Bahngleisen in Nähe des Bahnübergangs "Osnabrücker Straße" im Ortsteil Erpen zu einem Personenunfall.

Nach ersten Ermittlungen der Bundespolizei in Osnabrück erfasste eine NordWestBahn auf der Fahrt von Osnabrück nach Bielefeld ("HaIIer Wilhelm") gegen 19:02 Uhr eine 47-jährige Frau, als diese aus bisher ungeklärten Gründen neben den Bahngleisen im Schotterbett lief.

Obwohl der Lokführer beim Erkennen der Frau sofort eine Schnellbremsung einleitete, konnte der Unfall nicht mehr verhindert werden. Der Zug erfasste die Frau seitlich und schleuderte sie regelrecht weg. Neben dem Bahngleis blieb die verletzte Frau liegen. Nach der Erstversorgung durch einen Notarzt wurde sie im Anschluss zur stationären Behandlung ein Krankenhaus eingeliefert.

Warum die Frau an den Gleisen spazierte und die genauen Umstände des Ablaufes sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen der Bundespolizei. Derzeit gehen die Ermittler von einem Unfall aus.

Der unter Schock stehende Triebfahrzeugführer musste vom Dienst abgelöst und durch einen Ersatzlokführer der NordWestBahn ersetzt werden.

Die 18 Reisenden des Zuges wurden mit Hilfe Freiwilligen Feuerwehr Dissen aus dem Triebwagen evakuiert und mit dem eingesetzten Schienenersatzverkehr zum Hbf. Bielefeld befördert. Durch den Unfall wurden keine Reisenden im Zug verletzt.

An dem Einsatz waren ein Notarzt, ein Rettungswagen, die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Dissen aTW, ein Notfallmanager der Bahn, die Polizei Dissen und die Bundespolizei Osnabrück beteiligt.

Die Bahnstrecke musste während des Notarzt- und Polizeieinsatzes gesperrt werden. Dadurch kam es im Bahnverkehr zu Beeinträchtigungen. Vier Züge fielen teilweise aus, insgesamt ergaben sich rund 130 Minuten Verspätungen im Bahnverkehr. Um 20:38 Uhr wurde die Strecke wieder freigegeben.

Die abschließenden Ermittlungen hat die Bundespolizei in Osnabrück übernommen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren in und an den Bahnanlagen hin.

Leichtsinniges Verhalten im Bahnbereich kann zu schweren Unfällen führen. Bahnanlagen und Eisenbahngleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder überquert werden. Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich!

Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.

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