Dresden (ots) - Heute Morgen gegen 08:30 Uhr stellte ein Zugbegleiter im Zug TLX80222 von Zittau nach Dresden drei serbische Staatsangehörige ohne Fahrausweise fest. Der Zugbegleiter informierte die Bundespolizei und bat diese um Unterstützung und Identitätsfeststellung.
Das besondere an diesem Fall: Ein engagierter Fahrgast hatte die Tickets für die in Anspruch genommene Fahrt der Frau und der beiden Männer bereits bezahlt und war der Meinung, dass sich der Fall damit erledigt hätte.
Doch für die Bundespolizisten begann der Fall gerade erst. Nach wie vor stand der Straftatverdacht des Erschleichens von Leistungen im Raum, dem die Beamten nachgehen müssen, zumal ein mündlicher Strafantrag des Zugbegleiters vorlag. Die Beamten versuchten dem aufgebrachten Bürger zu erläutern, weshalb ein polizeiliches Handeln hier nach wie vor von Nöten ist.
Bei der Überprüfung der Personen stellten die Beamten nunmehr fest, dass sie keine unbescholtenen Bürger vor sich hatten...
Gegen einen 71-jährigen Serben bestanden zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Görlitz wegen Betruges und einer nicht bezahlten Geldbuße. Dessen 61-jährige Frau hatte sich den Ermittlungsbehörden in einem Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz entzogen und wurde durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz gesucht. Der Begleiter des Paares besaß keinerlei Identitätsdokumente.
Der Senior konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 486,50 EUR nicht begleichen und muss die nächsten 31 Tage in der JVA Dresden "absitzen". Bei dessen Ehefrau wurden die notwendigen persönlichen Daten erhoben. Danach konnte die 61-Jährige die Bundespolizeiwache wieder verlassen.
Die Identität der Begleitperson konnte erst durch eine Durchsuchung auf der Wache geklärt werden. Der 42-jährige serbische Asylbewerber war erst vor kurzem aus der JVA Plötzensee entlassen worden, wo er wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetzes einsaß. Auch er konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Wache wieder verlassen.
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