Lüdenscheid (ots) - Schwerpunktkontrollen der Lüdenscheider Polizei im Rahmen der Aktion -TISPOL - "Operation Seatbelt/ NRW mit Gurt" am 17.03.2017.
Mit Blick auf das erklärte Ziel der Landesregierung, die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr bis zum Jahr 2020 zu halbieren, beteiligt sich die nordrhein-westfälische Polizei u.a. an EU-weiten Verkehrssonderkontrollen und kombiniert bzw. ergänzt diese mit eigenen landesweiten Gurtkontrollen.
Im Zeitraum vom 13.-19.03.2017 finden EU-weit Verkehrskontrollen im Rahmen der Aktion TISPOL - (Traffic Information System Police) "Operation Seatbelt / NRW mit Gurt" statt.
Die Lüdenscheider Polizei führte, diesbezüglich am Freitag, den 17.03.2017, in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr Sonderkontrollen im Innenstadtbereich von Lüdenscheid durch.
Durch die Beamten wurden u.a. gezielte Verkehrskontrollen in der Nordstraße (Kindergarten) und der Parkstraße (Schule/Kindergarten) im Zeitraum von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr durchgeführt. Erfreulicherweise war die überwiegende Zahl der Kinder bei den Kontrollen in der Nordstraße ordnungsgemäß gesichert. Den angetroffenen Kindern wurde ein Malbuch ausgehändigt, in dem die sichere Teilnahme am Straßenverkehr auf dem Schul-/Kindergartenweg erklärt wird. In einem Fall, bei dem ein Kind nicht ordnungsgemäß gesichert war, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Leider mussten hier auch insgesamt 28 Verstöße gegen die dort bestehende Schrittgeschwindigkeit geahndet werden.
In der Parkstraße wurde bei einem Verkehrsteilnehmer ein Verstoß gegen die Gurtpflicht festgestellt und mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30,-- Euro geahndet. Des Weiteren wurde ein Verkehrsteilnehmer sanktioniert, der sein Kleinkind nicht ordnungsgemäß gesichert hatte. Es wurden weitere acht Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und das jeweils fällige Verwarnungsgeld erhoben. Gegen einen Pkw-Führer wurde ein Strafverfahren eröffnet, da dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Im Rahmen von großangelegten Verkehrskontrollen im Innen-stadtbereich von Lüdenscheid wurden weitere 32 Gurtverstöße geahndet. Weiterhin verstießen vier Fußgänger gegen das Rotlicht von Fußgängerlichtsignalanlagen und fünf weitere Verkehrsteilnehmer benutzten verbotswidrig ihre Mobiltelefone. Es wurden weitere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Vorfahrts-vorschriften, Beleuchtungsvorschriften und wegen Abbiegeverstößen eingeleitet. Ein Fahrzeugführer stand unter Drogeneinfluss und ihm wurde eine Blutprobe entnommen, sowie ein Strafverfahren eröffnet. Ein anderer Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ein weiteres Strafverfahren wurde gegen einen Fahrzeugführer wegen einer Straftat nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Ein Pkw wurde aufgrund von technischen Mängeln stillgelegt.
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