Kontrollen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Radfahrer durch Bonner Verkehrsdienst

Bonn (ots) - Seit Montag, 20.03.2017, führen Beamte des Verkehrsdienstes der Bonner Polizei in dieser Woche täglich an unterschiedlichen Stellen Verkehrskontrollen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung durch.

Im Jahr 2016 verunglückten im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Bonn 746 Radfahrer im Straßenverkehr, davon fünf tödlich.

Damit Gefahren im Straßenverkehr minimiert werden können, sind das Einhalten der Verkehrsregeln und die gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich.

Um die Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr zu erhöhen, kontrollieren die Polizeibeamten in dieser Woche gezielt Fahrradfahrer und Kraftfahrzeugführer, die sich gegenüber Radfahrern falsch verhalten.

Generell gilt: Kraftfahrzeugführer sollten immer auf Radfahrer Acht geben. Dies gilt insbesondere dort, wo sie rechts abbiegen und geradeaus fahrende Radfahrer übersehen könnten.

Darüber hinaus ist das Parken oder Halten auf Radwegen grundsätzlich verboten. Das Parken auf Radwegen kostet laut Bußgeldkatalog 20 Euro, mit Behinderung anderer 30 Euro. Halten auf Fahrradwegen wird mit 10 Euro, wenn ein Radfahrer behindert wird mit 15 Euro geahndet.

Für Fahrradfahrer gilt unter anderem: Grundsätzlich ist der Radweg zu benutzen (Zeichen 237, weißes Fahrrad, blauer Hintergrund). Wer dies nicht tut oder in falscher Richtung unterwegs ist (Ausnahme: Kennzeichnung in beide Fahrtrichtungen), muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone kann laut Bußgeldkatalog mit 15 Euro geahndet werden. Wer beim Fahrradfahren ein Mobiltelefon nutzt, muss mit 25 Euro Verwarnungsgeld rechnen. Richtig teuer wird das Missachten einer rote Ampel (60 Euro Bußgeld, 1 Punkt im Fahreignungsregister). Ist diese länger als eine Sekunde rot, sind es sogar 100 Euro und 1 Punkt.

Eine Bilanz zu den durchgeführten Fahrradkontrollen folgt am Freitagnachmittag (24.03.2017).

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