(UL) Ulm – Radler im Visier / Mehrere Radler musste die Polizei am Donnerstag in Ulm zurechtweisen.

Ulm (ots) - Eine Fahrradstreife der Polizei kontrollierte zwischen 15 Uhr und 15.30 Uhr in der Hirschstraße. In dieser kurzen Zeit musste die Polizei neun Radfahrer stoppen. Die fuhren unerlaubt durch die Fußgängerzone. Die Radfahrer mussten Verwarnungsgelder bezahlen. Und ihr Fahrrad schieben. Die Polizei wird in den kommenden Wochen und Monaten weitere Kontrollen durchführen. Denn das Radeln in der Fußgängerzone ist nicht umsonst verboten: Es birgt erhebliche Gefahren. Gerade in den Fußgängerzonen sind Fußgänger recht unbedarft unterwegs. Das ist auch der Sinn von Fußgängerzonen. Zu Fuß Gehende sollen sich weitgehend ohne Gefahren durch Fahrzeuge bewegen können. So erfüllen Fußgängerzonen auch einen sozialen, weil kommunikativen Zweck, wie er in Städten wichtig und gewollt ist. Kinder haben größere Bewegungsfreiräume. Und keiner rechnet mit einem Fahrrad oder einem anderen Fahrzeug. Wer dort trotzdem fährt, gefährdet die Menschen dort, einschließlich sich selbst.

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