Gelsenkirchen (ots) - Am 04.04.2017, gegen 22:55 Uhr, überprüften Polizeibeamte einen 18jährigen Gelsenkirchener Autofahrer auf der Bickernstraße. Auf Verlangen der Beamten konnte der 18-Jährige keinen Führerschein vorweisen. Er gab an, diesen zu Hause vergessen zu haben. Eine Überprüfung der Polizei ergab, dass der Gelsenkirchener gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Die Beamten untersagten dem 18-Jährigen die Weiterfahrt und stellten die Fahrzeugschlüssel sicher. Der Gelsenkirchener konnte seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de