2,3 Promille: Stark alkoholisierte Frau attackiert und verletzt Bundespolizisten-

Hamburg (ots) - 2,3 Promille: Stark alkoholisierte Frau attackiert und verletzt Bundespolizisten-

Am 06.04.2017 gegen 04.20 Uhr nahmen Bundespolizisten eine äußerst renitente Frau (w. 26) am Hamburger Hauptbahnhof in Gewahrsam.

Zuvor wählte ein Taxifahrer (m.55) den Notruf der Polizei, da die Beschuldigte angeblich nach einer Fahrt in seinem Taxi den PKW einfach verließ ohne den Fahrpreis von rund 30 Euro zu bezahlen. Da die Frau auch auf Ansprache des Taxifahrers nicht reagierte und in den Hauptbahnhof lief, nahm der 55-Jährige die Verfolgung auf.

Zwischenzeitlich angeforderte Bundespolizisten konnten beide Personen dann an einem Ausgang im Hauptbahnhof feststellen. Die Beschuldigte reagierte umgehend aggressiv und konnte sich nicht ausweisen. Da die Feststellung der Personalien vor Ort nicht möglich war, sollte die 26-Jährige dem Bundespolizeirevier zugeführt werden. Die Beschuldigte reagierte weiterhin sehr aggressiv und wollte sich einfach entfernen. Aufforderungen eines Bundespolizisten stehen zu bleiben und sich zu beruhigen ignorierte die Frau. Im weiteren Verlauf schubste die Beschuldigte den Polizeibeamten von sich weg und versuchte dem Geschädigten in den Unterleib zu treten; der Beamte wurde zunächst am Oberschenkel getroffen.

Die Beschuldigte leistete weiterhin heftigen Widerstand und trat um sich. Dabei wurde der Polizeibeamte am Fußknöchel getroffen. Aufgrund weiterer Widerstandshandlungen wurde die Beschuldigte kontrolliert zu Boden gebracht und gefesselt. Auch während der Zuführung zur Wache leistete die deutsche Staatsangehörige weiterhin Widerstand und trat um sich. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,34 Promille. Ein Arzt stellte anschließend die Gewahrsamsfähigkeit der 26-Jährigen fest; im Anschluss bekam die Beschuldigte in einer Gewahrsamszelle ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Handtasche wurde eine Reizstoffsprühgerät aufgefunden und sichergestellt.

Gegen die Beschuldigte wurden entsprechende Verfahren (Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Betrug; Verstoß Waffengesetz) eingeleitet.

Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Ausnüchterung wurde die Beschuldigte wieder entlassen.

Der geschädigte Bundespolizist erlitt eine starke Prellung am Fußknöchel. Nach einer ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus ist der 31-Jährige zunächst nicht mehr dienstfähig.

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