Nach Ladendiebstählen – Zwei Männer im beschleunigten Verfahren verurteilt
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 06.04.2017
SCHWEINFURT. Erneut sind in den vergangenen Tagen zwei Ladendiebe im beschleunigten Verfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Ein 20-Jähriger befindet sich in Haft. Gegen einen weiteren Mann im Alter von 25 Jahren wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Sachbearbeitung erfolgte in beiden Fällen durch die Polizeiinspektion Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft.
Bereits am Donnerstag der vergangenen Woche wurde ein 20-jähriger Algerier vorläufig festgenommen, der aus einer Schweinfurter Asylbewerberunterkunft stammt. Er hatte aus einem Lederwarengeschäft Am Oberen Marienbach Schuhe im Wert von knapp 55 Euro entwendet. Am Mittwoch wurde der bereits strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann unter anderem wegen Ladendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen verurteilt. Er wurde nach der Hauptverhandlung in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ein 25-jähriger Georgier aus einer Geldersheimer Asylbewerberunterkunft wurde am späten Dienstagnachmittag in einem Supermarkt in der Carl-Benz-Straße von einer Verkäuferin beim Ladendiebstahl beobachtet. Auch er hatte ein Paar Schuhe eingesteckt und den Laden verlassen, ohne die Ware im Wert von etwa 50 Euro zu bezahlen. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wurde er am Mittwoch ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die drei Monate Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt.
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