Ulm (ots) - Am Samstag, gegen 02.00 Uhr, wurde ein PKW mit Ausfuhrkennzeichen in der Stuttgarter Straße kontrolliert. Der 39-jährige Fahrer kam aus Italien und hatte keinen Wohnsitz in Deutschland. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Fahrer ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn im Januar 2017 wirksam war und er deshalb kein Fahrzeug im Bundesgebiet führen darf. Die Beschlagnahme des Führerscheins war durch die Behörde angeordnet worden, da sich der Fahrer geweigert hatte diesen abzugeben. Nachdem Vollzug der Beschlagnahme wurde eine Sicherheitsleistung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhoben.
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