Hamburg (ots) - Körperverletzung in einer S-Bahn der Linie S 3-
Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizei versetzte ein Mann (m. 34) einem betrunkenen Heranwachsenden (m.19) am 10.04.2017 gegen 00.15 Uhr in einer fahrenden S-Bahn der Linie S 3 auf der Fahrt vom Hamburger Hauptbahnhof zum Bahnhof Harburg Faustschläge in das Gesicht. Der Geschädigte erlitt stark blutendende Verletzungen.
Fahrgäste der S-Bahn informierten den Triebfahrzeugführer über die Notrufeinrichtung über den Vorfall; daraufhin wurde die Einsatzzentrale der Bundespolizei entsprechend informiert. Bei Einfahrt der S-Bahn in den Bahnhof Harburg konnten Bundespolizisten alle Beteiligten in der S-Bahn feststellen.
Nach ersten Zeugenaussagen kam es zwischen den Beteiligten in der S-Bahn aus ungeklärten Gründen zu einer verbalen Auseinandersetzung. Im weiteren Verlauf attackierte der Beschuldigte den stark alkoholisierten Geschädigten (m.19) mit Faustschlägen.
Gegen den Beschuldigten leiteten Bundespolizisten ein Strafverfahren (Körperverletzung) ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen.
Der Geschädigte sowie sein Begleiter (m. 34) waren stark alkoholisiert. Durchgeführte Atemalkoholtests ergaben folgende Werte:
Der Geschädigte musste aufgrund der Verletzungen und zur Ausnüchterung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht werden.
Die weiteren Ermittlungen werden von der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Rüdiger Carstens
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