Magdeburg/Sachsen-Anhalt/Rostock/Pirna (ots) - Am Samstag, den 15. April 2017, findet in Rostock die Fußballbegegnung zwischen dem FC Hansa Rostock und dem 1. FC Magdeburg statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft reisen zahlreiche Magdeburger-Fans mit Reisezügen an.
In dem beabsichtigten Regelzugverkehr zwischen Magdeburg und Rostock wird aus Sicherheitsgründen den mit der Bahn reisenden Fußballfans die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen per Allgemeinverfügung durch die Bundespolizei untersagt. Der Geltungsbereich umfasst sowohl die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von
Magdeburg-Berlin-Rostock (Hin- und Rückfahrt) sowie Magdeburg-Wittenberge-Schwerin-Wismar-Rostock (Hin- und Rückfahrt)
für Züge in der Hinreise mit den Zugnummern RE 3105, RE 18490, S 39012-S1, RE 63963, RB 13119, RE 3109, RE 4356 und
für Züge in der Rückreise mit den Zugnummern RB 13128, RE 63990, S 39065-S1, RE 3134, RB 13132, RE 63994, S 39073-S1, RE 14491, RE 3196
sowie während des Umsteigens die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe und Haltepunkte.
Diese Allgemeinverfügung entfaltet ihre Gültigkeit vom 15. April 2017 05:00 Uhr bis 16. April 2017 00:30 Uhr.
Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Für den Fall der Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung droht gemäß § 3 Absatz 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro.
Die ausführliche Begründung dieser Allgemeinverfügung kann bei der Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bundespolizeidirektion Pirna
Janine Lumtscher
Telefon: 03501 795-7021
E-Mail: presse.pirna@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de