Paderborn (ots) - Tuning-Szene hält sich weitestgehend an die Verfügung der Stadt Paderborn - Karfreitag verläuft ruhig
(uk) Die Tuning-Szene ist der Verfügung der Stadt Paderborn weitestgehend nachgekommen und hat keine größeren Treffen im Stadtgebiet am Karfreitag durchgeführt. Auch die Polizei musste nur in geringem Maße eingreifen. Außerhalb Paderborns wurden bei Polizeikontrollen allerdings bei einer Vielzahl der Fahrzeuge aus der Tuning-Szene Mängel festgestellt. Die Polizei hatte zusammen mit Mitarbeitern der Stadt seit dem Vormittag im Stadtgebiet die Einhaltung der Verfügung überwacht (siehe Pressebericht vom 07.04.2017). Dabei wurden im Vergleich zu den Vorjahren nur gelegentlich Fahrzeugführer mit getunten Autos angetroffen. Zu Durchsetzung der Verfügung wurden bis zum späten Nachmittag knapp 40 Platzverweise ausgesprochen. Gegen zwei Autofahrer wurden Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Feiertagsgesetz NRW gefertigt. Bei Fahrzeugkontrollen außerhalb des Stadtgebietes wurden zahlreiche technisch veränderte Autos überprüft. Die meisten Tuner hatten ihre PKW im Rahmen der gesetzlichen Normen verändert. Allerdings stellte die Polizei bei rund 40 Fahrzeugen Mängel fest, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurden. In vier Fällen waren die unerlaubten Umbauten so gravierend, dass Anzeigen geschrieben wurden. Das Auto eines jungen Autofahrers war derart verändert, dass eine sichere Weiterfahrt nicht mehr möglich war, so dass der Audi sichergestellt und abgeschleppt werden musste. Bei Geschwindigkeitskontrollen innerhalb des Paderborner Stadtgebiets wurde festgestellt, dass sich die größte Zahl der Autofahrer an die Tempolimits hielt. Die meisten Verstöße wurden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Ein Autofahrer, der den Heinz-Nixdorf-Ring befahren hatte und nicht der Tuning-Szene zuzurechnen ist, muss allerdings mit einem Fahrverbot rechnen. Bei erlaubten 70 km/h, wurde er mit einem Tempo von 126 km/h gemessen. Auf der Landstraße 776 fuhren zwei der Temposünder mit fast 150 km/h, statt der erlaubten 100 km/h. Auch die beiden Fahrzeugführer müssen neben einem Bußgeld mit einem Fahrverbot rechnen.
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