Ahaus (ots) - (fr) Am Samstag kontrollierten Polizeibeamte gegen 22.15 Uhr auf der Heeker Straße einen 16-jährigen Motorrollerfahrer aus Heek-Nienborg. Dabei stellte sich heraus, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Rollers (25 km/h) durch technische Veränderungen deutlich heraufgesetzt worden war. Somit war die Mofa-Prüfbescheinigung des Jugendlichen nicht mehr ausreichend - er hätte eine Fahrerlaubnis besitzen müssen. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
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Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Frank Rentmeister
Telefon: 02861-900-2200
http://www.polizei.nrw.de/borken/
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