BAB 21- B 205, Rastplatz Negernbötel / Gemeinsame Verkehrskontrolle des Polizei-Autobahnreviers Bad Segeberg und einer Lübecker Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Kiel

Bad Segeberg (ots) - Am Sonntagnachmittag, den 23.04.17, führte das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier (PABR) Bad Segeberg zusammen mit einer Lübecker Kontrolleinheit des Hauptzollamtes Kiel an der Anschlussstelle Wahlstedt der BAB 21, auf dem Rastplatz Negernbötel an der B 205, eine Verkehrskontrolle durch. Zielrichtung dieser Kontrolle war insbesondere der Reiseverkehr aus Osteuropa in Richtung Dänemark sowie die Überwachung der Geschwindigkeit. Neun Beamte des PABR und fünf Beamte des Lübecker Zolls kontrollierten in Zeit von 14.30 bis 18.30 Uhr. 2823 Fahrzeuge durchfuhren die mobile Geschwindigkeitsmessstelle. Davon überschritten 776 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 114km/h. Insgesamt wurden 15 Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 1500 Euro von polnischen und dänischen Fahrzeugführern wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. in einem Fall wegen Überladung einbehalten. Ein polnischer Staatsangehöriger führte ein Elektroimpulsgerät (Elektroschocker) bei sich, welches als Taschenlampe getarnt war. Das Gerät wurde beschlagnahmt, da es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt. Ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurde eingeleitet. Gegen 15.15 Uhr wurde ein dänischer Reisebus kontrolliert. Dieser war mit 36 Passagieren auf der Rückfahrt von Lübeck nach Dänemark. Bei dem 60-jährigen Fahrer aus Dänemark wurde ein Atemalkoholwert von 1,75 Promille festgestellt, weshalb ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Außerdem wurde der Führerschein sichergestellt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro angeordnet. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Einer der Fahrgäste konnte den Bus auf einen nahegelegenen Rasthof steuern. Hier wurde auf einen Ersatzfahrer aus Dänemark gewartet, der die Reisegruppe dann nach Hause brachte. Weiterhin wurden sieben Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalrecht gefertigt, sowie eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot und eine wegen Überhöhe. Die mobile Kontrollgruppe des Zoll Lübeck stellte fest, dass ein polnischer Staatsangehöriger 1320 Zigaretten und 400 Gramm Tabak mehr als erlaubt mitführte. Dies stellt einen Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz dar. Die Tabakwaren wurden an der Kontrollstelle mit 480 Euro nachversteuert.

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