Hamburg/ Hannover (ots) - In den heutigen frühen Morgenstunden ist die Bundespolizei in bundes-weiten Einsatzmaßnahmen gegen den gewerbsmäßigen Missbrauch des Asylrechts und organisierte Schleuserstrukturen vorgegangen. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hannover vollstreckten die Einsatzkräfte - darunter auch Spezialkräfte der Bundespolizei aufgrund der besonderen Gefährlichkeit der beiden Hauptbeschuldigten - zwei Haftbefehle gegen die im Raum Hannover ansässigen Hauptbeschuldigten sowie 22 Durchsuchungsbeschlüsse in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Hes-sen, Rheinland-Pfalz und Bayern.
Den beiden Hauptbeschuldigten, einem 37-jährigen Iraner und einem 54-jährigen Deutschen, wird das gewerbs- und bandenmäßige Einschleusen von Ausländern sowie die gewerbsmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung vorgeworfen.
Weitere Beschuldigte in diesem Verfahren sind die Ehefrau sowie die Mutter des iranischen Hauptbeschuldigten, ein 30-jähriger Mitarbeiter der iranischen Botschaft und ein Rechtsanwalt.
Der 37-jährige Hauptbeschuldigte soll unter anderem einen Facebook-Account betrieben haben, auf welchem mit der Einschleusung mittels erschlichener Visa nach Deutschland und in andere Länder der Europäi-schen Union sowie mit der anschließenden Betreuung durch ein vor-handenes Netzwerk von Urkundenfälschern, Dolmetschern und Rechts-anwälten geworben wurde. Für den dauerhaften Aufenthalt im gewünschten Zielland und die Verhinderung der Abschiebung sicherte dieser Beschuldigte möglichen Interessenten eine angebliche hundertprozentige Erfolgsgarantie zu. Auf diese Weise sind offenbar in mehreren Fällen überwiegend iranische Staatsangehörige in das Bundesgebiet eingeschleust worden. Als Schleuserlohn sollen in diesem Zusammenhang - abhängig von der Herkunft des erschlichenen Visums - vier bis fünfstellige Beträge verlangt worden sein.
Die weitere Betreuung der geschleusten Personen in Deutschland soll der als Dolmetscher tätige 54-jährige deutsche Hauptbeschuldigte übernommen haben. Er soll die ausländischen Staatsangehörigen gegen sofortige Barzahlung auf Anhörungsgespräche im Zuge des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbereitet haben und diese gezielt zur Schilderung legendierter Flucht- und Verfol-gungsgeschichten angeleitet haben. In der Mehrheit der Fälle wurden die illegal in der Bundesrepublik aufhältigen Personen intensiv geschult, sich gegenüber dem BAMF - entgegen ihrer tatsächlichen Glaubensrichtung - als konvertierte Christen auszugeben, denen bei einer Abschiebung in den Heimatstaat Verfolgung drohen würde. Zu diesem Zweck ließen sich diese Personen u.a. den Besuch deutscher Gottesdienste bestätigen und lernten biblische Gleichnisse auswendig. In diese Taten soll auch ein Rechtsanwalt eingebunden gewesen sein. Er steht im Verdacht, gemeinsam mit dem beschuldigten Dolmetscher ausländischen Staatsangehörigen, die nicht über einen hinreichenden Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik verfügten, vorsätzlich zu Falsch-angaben gegenüber dem BAMF geraten zu haben.
Im Fortgang des Verfahrens sind insofern auch in enger Abstimmung mit dem BAMF verwaltungsrechtliche Ermittlungen erforderlich, um das Ausmaß der missbräuchlichen Asylantragstellung zu prüfen und ggf. aufenthaltsbeendende Maßnahmen vorzubereiten.
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