Zwickau (ots) - Am vergangenen Sonntag vollstreckten Bundespolizisten auf dem Zwickauer Hauptbahnhof einen Haftbefehl gegen einen 21-jährigen Georgier. Aufmerksam auf den Zuwanderer wurden die Beamten aufgrund der Mitteilung eines Zugbegleiters, welcher den Mann zwischen Chemnitz und Zwickau im Zug ohne Ticket festgestellt hatte. Der Fahrscheinkontrolle versuchte sich der nun wegen Erschleichen von Leistungen Beschuldigte durch Einschließen in der Zugtoilette zu entziehen, woraufhin die Bundespolizei verständigt wurde. Bei der Kontrolle in Zwickau stellten die Einsatzkräfte bei der Abfrage der Personaldaten des in Chemnitz gemeldeten Asylbewerbers dann fest, dass neben einer Personenfahndung zur Feststellung einer ladungsfähigen Anschrift wegen des Straftatverdachts der Urkundenfälschung, gegen die Person auch ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz besteht. Da der Mann die verhängte Geldstrafe in Höhe von 450 Euro vor Ort nicht entrichten konnte, musste er die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Zwickau antreten, wohin ihn die Beamten noch am gleichen Tag verbrachten.
Eckhard Fiedler
Bundespolizeiinspektion Klingenthal
Mobil: 0151/649 748 47
E-Mail: bpoli.klingenthal.controlling@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir