Coppenbrügge (ots) - Einen Schaden von mehreren tausend Euro verursachte eine 64-jährige Frau aus Hildesheim am Sonntag (30.04.2017) in der Niederstraße. Doch anstatt an der Unfallstelle zu bleiben und sich um den Schaden zu kümmern, setzte sie ihre Fahrt fort. Die Verursacherin konnte kurz darauf in Hildesheim von der Polizei angetroffen werden.
Gegen 13.25 Uhr setzte die 64-Jährige mit ihrem VW Polo auf dem Gehweg der Niederstraße (Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 442) zurück. Hierbei stieß sie mit dem Heckbereich gegen einen vor dem Haus geparkten Nissan. Der Nissan wurde durch den Aufprall gegen die Hauswand geschoben. Es entstanden an den Fahrzeugen und an der Hauswand Sachschäden von mehreren tausend Euro.
Anstatt am Unfallort zu verbleiben und sich um eine Schadensregulierung zu kümmern, fuhr die Polo-Fahrerin davon. Zeugen bemerkten den Vorfall und informierten die Polizei.
Als eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Hildesheim die Wohnanschrift der Flüchtigen in Hildesheim aufsuchten wollte, kam ihnen der beschädigte VW Polo entgegen. In einer ersten Befragung gab die 64-jährige Fahrerin an, zwar einen Anstoß bemerkt, aber aus dem Fahrzeug heraus keinen Schaden gesehen zu haben. Eine irrige Annahme, die der Autofahrerin ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle einhandelte.
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