Motorradkontrolle im Landkreis Goslar

POL-GS: Motorradkontrolle im Landkreis Goslar
Polizeibeamtinnen und - beamte der Polizeiinspektion Goslar im Gespräch mit Motorradfahrern

Goslar (ots) - Trockenes, etwas kühles Wetter und wenig Fahrzeugverkehr: Das sind normalerweise ideale Bedingungen, um in den Harz zu kommen und eine entspannte Tour mit dem Motorrad zu machen. Jedoch waren offensichtlich viele aufgrund der doch eher unsicheren Wetterprognose lieber zu Hause geblieben und nicht durch die vielen Kurven im schönen Harz "gewedelt". Einige von denjenigen, die mit ihrem Motorrad durch den Westharz fuhren, wurden dann an verschiedenen Stellen angehalten und einer Kontrolle der goslarer Polizei unterzogen. Es war die erste Motorradkontrolle größeren Ausmaßes, die in diesem Jahr im Landkreis Goslar durchgeführt wurde. Bei technischen Kontrollen, wo die Motorräder nach ihrem ordnungs- und verkehrstüchtigen Zustand in Augenschein genommen werden, wurden mehr als 50 Bauartveränderungen festgestellt. Ein Großteil dieser Verstöße führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. So waren zweite Außenspiegel, Kettenschutze und Reflektoren abgebaut, nicht statthafte Abgasanlagen angebaut und Kennzeichen und deren Halterungen umgebaut worden. Ein Biker war mit unzureichender Profiltiefe seines Hinterreifens unterwegs. Verstöße dieser Art werden mit Verwarngeldern, zum Teil sogar mit Bußgeldern geahndet. Sind Bußgelder verhängt worden, dann ist meist sogleich ein Punkt in Flensburg fällig. Fünf kontrollierte Personen konnten entweder den Führerschein, oder die Zulassungsbescheinigungen ihrer Motorräder nicht vorlegen. In diesen Fällen sind Nachermittlungen durch die sachbearbeitenden Polizeibeamtinnen und - beamten erforderlich. Bei Um- und Anbauten, sowie vergessenen Dokumenten, werden Mängelmeldungen ausgestellt, die nach Beseitigung der Mängel oder Beibringung der Unterlagen eine Vorführung bei einer zuständigen Stelle nach sich ziehen. Damit ist gewährleistet, dass der ordnungsgemäße Zustand der Motorräder wieder hergestellt ist, beziehungsweise die erforderlichen Dokumente auch existieren. Bei Geschwindigkeitsmessungen fielen 231 Personen auf. 65 davon, also weniger als jeder Dritte, waren mit dem Motorrad unterwegs. Sechs Fahrerinnen und Fahrer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit so viel, dass ein Fahrverbot auf sie zukommen wird. Die höchste Überschreitung war in einem Bereich, der auf eine Geschwindigkeit von 70 km/h begrenzt ist. Der aus Braunschweig kommende Motorradfahrer wurde mit einer Geschwindigkeit von 123 km/h gemessen.

Steffen Jach, PHK

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