Fulda (ots) - Vogelsbergkreis - Beamten der Polizeistation Lauterbach fiel am Freitag (29.4.), gegen 17:40 Uhr, ein Schrotthändler aus dem Landkreis Fulda auf, mit dessen Fahrzeug offensichtlich einiges nicht stimmte. Der Klein-LKW befuhr die B254 aus Richtung Maar kommend, in Fahrtrichtung Lauterbach. Der Streifenwagenbesatzung war der Fiat mit Pritschenaufbau im Gegenverkehr aufgefallen, weil sich der geladene Schrott auf der Ladepritsche derart türmte, dass ein Herabfallen einzelner Metallteile bereits bei der kleinsten Ausweichbewegung oder Bremsung des Fahrzeuges zu befürchten gewesen wäre. Die Hinterachse hing so tief in der Federung, dass auch eine Überladung des Fahrzeuges bereits im Vorbeifahren mit bloßem Auge zu erkennen war. In der Ortslage Lauterbach konnte der Schrotthändler schließlich eingeholt und sein Pritschenwagen näher in Augenschein genommen werden. Hier erhärtete sich der Verdacht der Beamten hinsichtlich eines möglichen Ladungssicherungsverstoßes, und auch die Überladung war als nahezu sicher anzusehen. Zusätzlich stellten die Polizisten mehrere technische Mängel an dem Klein-LKW fest, die eine dauerhafte Gestattung der Weiterfahrt des Schrotthändlers, vorerst in weite Ferne rücken ließen. In extrem langsamer Fahrt, unter Absicherung der begleitenden Polizeistreife, wurde der Schrotttransport zunächst der nahegelegenen Polizeistation Lauterbach zugeführt und auf dem dortigen Parkplatz abgestellt und gewogen. Bei der Verwiegung des Fiat-Pritschenwagens stellte sich heraus, dass dessen zulässige Gesamtmasse von 2.800 kg, um mehr als eine ganze Tonne überschritten war. Das bei der Wägung ermittelte Gesamtgewicht des Schrotttransportes betrug 3.550 kg. Auch nach Abzug der vorgeschriebenen Wiegetoleranzen, blieb hier eine vorwerfbare Überladung von über 30% zu Ungunsten des Schrotthändlers übrig. Als weiterer Mangel war beispielsweise der über 16 Jahre alte, rechte Vorderreifen des Fiat, weit unter die zulässige Mindestprofiltiefe von 1,6 mm, abgefahren. Nicht nur, dass das Reifenprofil hier nahezu völlig fehlte, zusätzlich schaute auch die Leinwand im Bereich der Lauffläche schon aus dem Reifen heraus. Der Fahrzeugrahmen des Schrotttransportes war stark korrodiert und beschädigt. Er drohte bei weiterer Überbelastung durchzubrechen. Die eingebaute Feststellbremse des LKW zeigte bei deren Prüfung keine nennenswerte Bremswirkung mehr. Auch die Betriebsbremse bremste nur noch mangelhaft. Die Wegfahrsperre des Pritschenwagens war überbrückt und der Motor konnte nur über einen extern angebrachten Schalter gestartet werden, der üblicherweise in Elektroschaltschränken verbaut wird. Die selbst bereits beschädigten Bordwände der Pritsche wurden durch weitere, unzulässige Anbauten nach oben hin verlängert, die wiederum nur mit Blumendraht "befestigt" waren. Bei Einleitung entsprechender Kräfte hätten diese Aufbauten, besonders auch wegen der vorliegenden Überladung, sicherlich nicht standhalten können. Nach hinten war versucht worden, die überzähligen Ladungsgegenstände durch eine quergelegte Stehleiter zu sichern, die in ungeeigneter Weise mit einem Spanngurt an den beschädigten Aufbauten des Klein-LKW angebunden war. Wegen der festgestellten Verstöße werden voraussichtlich sowohl den Fahrer, als auch die Halterin des schrottreifen Schrotttransportes, Bußgelder im hohen dreistelligen Eurobereich erwarten. Zudem sehen die Regelbußen des Bußgeldkataloges für beide verantwortlichen Personen, mehrere Punkte im sogenannten "Fahreignungsregister" in Flensburg vor. Hinzu kommen die Kosten und der Aufwand für die vollständige Entladung des Schrottfahrzeuges, sowie für dessen Beförderung, Außerbetriebsetzung und schließlich für Entsorgung und Verschrottung. Auf ein technisches Gutachten konnte im vorliegenden Fall aufgrund der Vielzahl, Ausprägung und Deutlichkeit der vorliegenden Verstöße und Mängel verzichtet werden. Auch bestehende geringfügige abfallrechtliche Verstöße wurden nicht gesondert beanzeigt. Im Nachgang dieser Feststellungen erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass sich der Kontrolldruck im Bereich "Schrotttransportfahrzeuge" in der näheren Zukunft durchaus etwas erhöhen könnte...
Text und Fotos: Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld
Martin Schäfer Leiter Pressestelle Tel.: 0661 / 105-1010
Polizeipräsidium Osthessen
Pressestelle
Telefon: 0661-105-0
Fax: 0661-105 1019
E-Mail: pressestelle.ppoh@polizei.hessen.de