Fulda (ots) - KIRCHHEIM / OSTHESSEN - Anfang Mai fand auf dem SVG-Autohof in Kirchheim im Rahmen des bekannten Fernfahrerstammtischs ein "Aktionstag Schwerverkehr" statt. Mit Gurtschlitten und Überschlagsimulator machten die Experten des Deutschen Verkehrssicherheitsrates auf die besonderen Gefahren für Brummifahrer bei Unfällen aufmerksam. Die "Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Bad Hersfeld" informierte zum Thema Sekundenschlaf und Schlafapnoe. Neben den Angeboten zur Verkehrs- und Unfallprävention waren auch die Spezialisten für Lkw-Kontrollen von Polizei und dem Bundesamt für Güterverkehr im Einsatz. Insgesamt kontrollierten sie 40 Lkw und Gespanne, die auf den Autobahnen rund ums Kirchheimer Dreieck unterwegs waren.
Zwei von ihnen untersagten die Kontrollkräfte wegen technischer Mängel die Weiterfahrt: Bei einem Lkw war an der Zugmaschine die Verbindung zwischen dem tragenden Rahmen der Karosserie und der Anhängerkupplung beinahe vollständig durchgerostet. Zur Sicherung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens musste der aus Südosteuropa stammende Fahrer eine Sicherheitsleistung von 210 Euro entrichten.
Schlauer als die Polizei zu sein glaubte der Fahrer eines Sattelzuges, der Papierrollen geladen hatte. Bei der technischen Untersuchung des Sattelaufliegers stellte ein hinzugezogener Gutachter fest, dass der Hauptrahmen an zwei Stellen gerissen war. Eine Reparatur an Ort und Stelle war nicht möglich und so untersagte das Kontrollteam ihm die Weiterfahrt. Entgegen der Anweisung der Polizei setzte der Sattelzug am Tag später seine Fahrt in Richtung Polen fort. Auf Grund der sofort eingeleiteten Fahndung fiel der Lkw im Bereich Thüringen auf. Die dortige Polizei hielt ihn an und sicherte den Anhänger nun mit einer massiven Kette gegen eine Weiterfahrt. Auf den Fahrer kommt ein Bußgeld von circa 400 Euro wegen "vorsätzlichem Führen eines Fahrzeuges mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" zu.
Weil auch die geladenen Papierrollen nicht vorschriftsmäßig gegen Umherrollen oder Herunterfallen von der Ladefläche gesichert waren, leitete die Polizei gegen den Halter des Anhängers ein sogenanntes "Verfallverfahren" ein. ein. Dabei werden die zu erwarteten Gewinne aus dem nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Transport, in diesem Fall vermutlich über 3.000 Euro, einbehalten.
Christian Stahl Pressesprecher Tel.: 0661 / 105 - 1011
Polizeipräsidium Osthessen
Pressestelle
Telefon: 0661-105-0
Fax: 0661-105 1019
E-Mail: pressestelle.ppoh@polizei.hessen.de