BPOLI EBB: Gefälschter Führerschein legitimiert nicht das Führen eines Fahrzeuges

Bautzen (ots) - Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei wies sich eine junge Frau mit einer polnischen ID - Karte und einem polnischen Führerschein aus. Bei beiden Dokumenten handelte es sich um Totalfälschungen.

Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach kontrollierten am 11.05.2017, auf der BAB 4, die Insassen eines Mercedes Benz mit deutschen Kennzeichen. Die 27-jährige Fahrerin wies sich mit einer polnischen ID - Karte und einem polnischen Führerschein aus. Als die Beamten die Dokumente in die Hand bekamen traten bereits erste Zweifel an der Echtheit auf. Nach einer intensiveren Prüfung stellten die Bundesbeamten definitiv fest, dass es sich bei beiden Urkunden um Totalfälschungen handelt.

Mit der Tatsache konfrontiert gab die Frau zu, sich mit den gefälschten Dokumenten ausgewiesen zu haben, weil Ihre eigene Fahrerlaubnis durch ein Gericht rechtskräftig eingezogen worden ist.

Daraufhin kam auch die wahre Identität der Frau ans Tageslicht, indem sie ihren echten deutschen Reisepass vorlegte.

Die junge Deutsche mit polnischen Wurzeln muß sich nun wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Der Sachverhalt wurde zuständigkeitshalber an die Landespolizei übergeben.

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Bundespolizeiinspektion Ebersbach
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Frank Barby
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