Bad Segeberg (ots) - Am 05. Mai 2017, gegen 18.30 Uhr, und damit noch am Abend der Veröffentlichung einer Öffentlichkeitsfahndung zu der Brandstiftung einer Lagerhalle in der Neumünsterstraße am 25.03.2017, stellte sich ein 16-jähriger Kaltenkirchener beim Polizeirevier Kaltenkirchen. (Siehe hierzu http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/3628679). Auch der zweite Tatverdächtige, ein 18-jähriger Kaltenkirchener, konnte nun durch die Polizei ermittelt werden.
Ersten Erkenntnissen der Polizei zufolge hatten die Jugendlichen die Berichterstattungen der Presse durchgehend mitverfolgt. Der Jüngere der beiden konnte offenbar schlussendlich dem noch hinzukommenden Druck der Öffentlichkeitsfahndung nicht mehr standhalten und machte die Beamten selbst auf sich aufmerksam.
Beamte der Kriminalpolizei Bad Segeberg durchsuchten daraufhin mit richterlichem Beschluss Anfang dieser Woche die Wohnungen des Jugendlichen und des Heranwachsenden und konnten dabei Teile der Tatkleidung sicherstellen. Bei der anschließenden Vernehmung des 16-Jährigen ließ sich dieser geständig ein, der 18-Jährige beruft sich bisher auf sein Aussageverweigerungsrecht.
Die entscheidenden Hinweise zu den Tatverdächtigen erhielten die Ermittler von einer Zeugin, die die Tatverdächtigen dabei beobachtet hatte, wie sie in Richtung der verlassenen Lagerhalle gingen und kurze Zeit später nach Ausbruch des Brandes zurückkehrten. Die Zeugin gab auch den Hinweis darauf, dass die Tatverdächtigen vor und nach der Tat mit der AKN fuhren. Somit konnte ein Foto der Überwachungskamera eines Bahnsteiges gesichert und als Öffentlichkeitsfahndung, auch in den sozialen Medien, veröffentlicht werden.
Die beiden jungen Männer müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Brandstiftung verantworten.
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