Plauen (ots) - Auf der Grundlage eines Untersuchungshaftbefehls des Amtsgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2015 wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verhafteten Bundespolizisten am gestrigen frühen Nachmittag im oberen Bahnhof Plauen einen 41-jährigen Finnen. Bei der vorangegangenen Kontrolle des Mannes war bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungsbestand die Ausschreibung festgestellt und er deshalb in die Justizvollzugsanstalt Zwickau eingeliefert worden. Heute entschied ein Ermittlungsrichter im Ergebnis der erfolgten Vorführung des Verhafteten, dass der Haftbefehl aufrechterhalten wird, sodass die Person weiterhin im Justizvollzug verbleibt.
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Eckhard Fiedler
Bundespolizeiinspektion Klingenthal
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