Bautzen / Zittau (ots) - Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach kontrollierten am 16.05. auf der BAB4, nahe Bautzen, einen Pkw Audi mit lettischen Kennzeichen. Der Fahrer, russischer Nationalität, händigte den Beamten einen lettischen Fremdenpass aus, welcher ihn berechtigt, seine touristischen Reiserechte in Deutschland und Schengen wahrzunehmen. Der 34-jährige Mann gab bei der Befragung an, dass er gerade auf dem Heimweg sei, nachdem er sechs Wochen in Deutschland gearbeitet hätte. Dies konnte er auch mit diversen Verträgen belegen - eine Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland konnte er jedoch nicht nachweisen. Somit bestand hier der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts.
Ähnlich erging es einem ukrainischen Staatsangehörigen mit tschechischem Aufenthaltstitel. Er war mit seinem tschechischen Kollegen am 16.05. auf der B178n bei Zittau unterwegs, um auf einer Baustelle in Deutschland zu arbeiten. Da er keine Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland vorweisen konnte, erfüllte der 41-jährige Ukrainer die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht und somit bestand gegen ihn der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts.
Nach der Bearbeitung der Sachverhalte und Anzeigenerstattung wird für die beiden Personen die Zurückschiebung in ihre Herkunftsländer eingeleitet.
Bundespolizeiinspektion Ebersbach
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