Großhennersdorf (ots) - Beamte der Gemeinsamen Einsatzgruppe Oberlausitz kontrollierten am 15.05. in Großhennersdorf einen 40-jährigen Tschechen mit seinem Pkw. Im Innenraum des Fahrzeugs fanden die Beamten griffbereit ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 9,5 cm. Bei Springmessern, deren Klinge über 8,5 cm lang ist und seitlich herausspringt ist das Erwerben, Besitzen und Führen in Deutschland generell verboten und stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar. Das Messer wurde eingezogen und der Mann wird sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
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Bundespolizeiinspektion Ebersbach
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Frank Barby
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