Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. Mai 2017) die Ermittlungen wegen des Anschlages auf den Mannschaftsbus des Fußballvereins Borussia Dortmund an die Staatsanwaltschaft Dortmund abgegeben.
Die bisherigen Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für einen terroristischen Hintergrund des Anschlags ergeben. Die Ermittlungen waren ursprünglich von der Bundesanwaltschaft übernommen worden, weil am Tatort drei Bekennerschreiben aufgefunden worden waren. Darin wird ein radikal-islamistisches Tatmotiv behauptet. Die weiteren Ermittlungen haben hierfür jedoch keinerlei Belege geliefert. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Anschlag von dem dringend Tatverdächtigen Sergej W. allein aus monetären Interessen verübt worden ist (vgl. Pressemitteilung Nummer 37 vom 21. April 2017).
Vor diesem Hintergrund fehlt es an einem Staatsschutzdelikt von besonderer Bedeutung. Das Ermittlungsverfahren war daher von Gesetzes wegen an die Staatsanwaltschaft Dortmund abzugeben.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
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