Besonders beschleunigtes Verfahren nach Diebstahl in der Altstadt

Gelsenkirchen (ots) - Am Sonntag, den 14.05.2017, beobachtete ein 36-jähriger Ladendetektiv einen 21-jährigen Mann bei einem Ladendiebstahl in einem Drogeriemarkt auf dem Bahnhofsvorplatz. Der 21-Jährige steckte zwei Flaschen Parfüm ein und wollte den Laden verlassen ohne diese zu bezahlen. Der Detektiv sprach ihn an und verständigte die Polizei. Die Beamten stellten fest, dass der in Marokko geborene Mann über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Sie nahmen ihn fest und brachten ihn ins Gewahrsam. Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte ihn am 15.05.2017 in einem besonders beschleunigten Verfahren zu drei Monaten Haft. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
Telefon: 0209/365-2012
E-Mail: katrin.schute@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de