Berlin (ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter missbilligt die durch die gestrige Pressekonferenz des Berliner Innensenators Geisel erfolgte Vorverurteilung unserer Kolleginnen und Kollegen beim polizeilichen Staatsschutz.
Es ist wichtig, die Vorgänge rund um den terroristischen Anschlag am Breitscheidplatz am 19.12.2016 aufzuklären und dabei auch die kriminalpolizeilichen Maßnahmen zu durchleuchten. Der BDK begrüßt daher grundsätzlich die Arbeit des Sonderermittlers Jost. Dessen Ergebnisse sind ggf. auch durch die Staatsanwaltschaft strafrechtlich zu bewerten. Von unserem obersten Dienstherren hätten wir jedoch erwartet, dass er auch seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern nachkommt, sich bis zur Klärung des Sachverhalts vor seine Mitarbeiter stellt und das weitere Ermittlungsergebnis abwartet.
Etwaiger Erfolgsdruck auf Sonderermittler Jost oder Innensenator Geisel darf nicht zu medialen Schnellschüssen zulasten unserer Kollegen führen. Es gilt auch hier, wie bei jeder Ermittlung, die Unschuldsvermutung. Durch die augenscheinlich übereilt einberufene Pressekonferenz -auf der Straße- ist der Eindruck entstanden, dass ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten der Kollegen bereits feststehe. Augenscheinlich geht es dem Senator vor allem darum, selbst eine saubere Weste zu bewahren. Kriminaltaktisch ist es jedenfalls unsinnig, einen Straftatverdacht zuallererst medial zu verbreiten und bereits einen Sündenbock auf unterster Ebene zu verorten.
Trotz der nun öffentlich erhobenen Vorwürfe ist weiter fraglich, ob tatsächlich zwingende Haftgründe vorlagen. Dazu der stellvertretende Landesvorsitzende Carsten Milius: "Allein die Begründung eines Tatverdachts, auch wenn es sich tatsächlich um gewerbsmäßigen Rauschgifthandel gehandelt haben sollte, rechtfertigt nicht notwendigerweise die sofortige Festnahme des Tatverdächtigen!"
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